Zuschuss der Pflegekasse: 4.180 € für Ihr Bad
Der wohl wichtigste Zuschuss für die Badsanierung: bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person, gezahlt von der Pflegekasse. In einem Haushalt mit zwei Pflegebedürftigen sogar bis zu 16.720 €.
Voraussetzungen
Anerkannter Pflegegrad (1–5) und eine Maßnahme, die das Wohnumfeld verbessert – dazu zählt der Badumbau eindeutig.
Höhe des Zuschusses
Bis zu 4.180 € pro Person und Maßnahme. Bei einer Wohngemeinschaft mit mehreren Pflegebedürftigen bis zu 16.720 € insgesamt.
So wird beantragt
Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen – VOR Baubeginn. Kasse prüft, gibt Zusage. Nach Umbau Rechnungen einreichen, Kasse überweist.
Kurz zusammengefasst
4.180 € Zuschuss pro Pflegegrad-Person – bei WGs bis 16.720 €. Antrag immer vor Baubeginn.
Häufige Fragen
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