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Zuschuss der Pflegekasse: 4.180 € für Ihr Bad

Der wohl wichtigste Zuschuss für die Badsanierung: bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person, gezahlt von der Pflegekasse. In einem Haushalt mit zwei Pflegebedürftigen sogar bis zu 16.720 €.

Voraussetzungen

Anerkannter Pflegegrad (1–5) und eine Maßnahme, die das Wohnumfeld verbessert – dazu zählt der Badumbau eindeutig.

Höhe des Zuschusses

Bis zu 4.180 € pro Person und Maßnahme. Bei einer Wohngemeinschaft mit mehreren Pflegebedürftigen bis zu 16.720 € insgesamt.

So wird beantragt

Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen – VOR Baubeginn. Kasse prüft, gibt Zusage. Nach Umbau Rechnungen einreichen, Kasse überweist.

Kurz zusammengefasst

4.180 € Zuschuss pro Pflegegrad-Person – bei WGs bis 16.720 €. Antrag immer vor Baubeginn.

Häufige Fragen

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