Förderung nach § 40 SGB XI

Bis zu 4.180 € Zuschuss – wir machen den Antrag für Sie.

Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse Ihren barrierefreien Badumbau mit. Wir kennen die Anträge seit über 20 Jahren – und übernehmen den gesamten Papierkram, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

Antrag komplett durch uns Erst Bewilligung, dann Umbau 0 € Beratungskosten
Ihr möglicher Zuschuss
4.180

Pro Person mit anerkanntem Pflegegrad – als Zuschuss, nicht als Kredit.

Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt?

Dann sind bis zu 16.720 € Zuschuss möglich (4 Personen × 4.180 €).

Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI – „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen".
4.180 € pro Person

Einmaliger Zuschuss der Pflegekasse für jede „Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds“.

Ab Pflegegrad 1

Schon der niedrigste Pflegegrad reicht – nicht erst ab Pflegegrad 2 oder 3.

Antrag durch uns

Wir formulieren die Begründung, holen Kostenvoranschlag & Bescheid ein.

Zuschuss – kein Kredit

Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Kein Zins, keine Laufzeit.

Alle Kassen, ein Ansprechpartner

Wir arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen.

Egal ob AOK, Barmer, TK, DAK-Gesundheit, hkk, IKK classic oder eine andere gesetzliche Krankenkasse: Der Zuschuss nach § 40 SGB XI gilt bundesweit – und wir kennen die Antragswege jeder einzelnen Kasse.

  • Unabhängige Beratung – unabhängig von Ihrer Kasse
  • Wir kennen Formulare, Ansprechpartner und Fristen
  • Der Zuschuss wird direkt an Sie ausgezahlt
Zufriedenes Kundenpaar nach erfolgreichem barrierefreiem Badumbau
„Wir hätten nie gedacht, dass der Antrag so einfach wird. Herr Müller hat alles mit der Pflegekasse geklärt – und unser neues Bad ist wunderbar."
— Margarete & Hans-Jürgen K., Köln-Lindenthal
Was ist der Zuschuss?

4.180 € von der Pflegekasse – gesetzlich geregelt.

Nach § 40 Abs. 4 SGB XI hat jeder Mensch mit Pflegegrad Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro „wohnumfeldverbessernder Maßnahme". Der Umbau zu einem barrierefreien Bad zählt dazu – meist der größte Posten, den die Pflegekasse fördert.

Der Zuschuss ist kein Darlehen: Er muss nicht zurückgezahlt werden und wird direkt an Sie ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten bewilligt ist.

Wichtig zu wissen
  • Der Zuschuss gilt pro Maßnahme. Verändert sich später Ihre Pflegesituation deutlich, ist ein zweiter Antrag möglich.
  • Auch Mieter haben Anspruch – mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
  • Das Einkommen spielt keine Rolle. Der Zuschuss ist nicht einkommensabhängig.
  • Nie ohne Bewilligung starten. Wer vor der Zusage baut, verliert den Anspruch. Genau deshalb übernehmen wir den Antrag.
Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Zwei Dinge müssen erfüllt sein: ein anerkannter Pflegegrad – und eine Maßnahme, die das Wohnen erleichtert oder Pflege zu Hause ermöglicht.

Pflegegrad
1
Geringe Beeinträchtigung
Anspruch besteht bereits
Pflegegrad
2
Erhebliche Beeinträchtigung
Voller Anspruch
Pflegegrad
3
Schwere Beeinträchtigung
Voller Anspruch
Pflegegrad
4
Schwerste Beeinträchtigung
Voller Anspruch
Pflegegrad
5
Schwerste mit besonderen Anforderungen
Voller Anspruch
Noch keinen Pflegegrad?

Kein Problem – wir helfen auch beim Antrag auf einen Pflegegrad. Häufig lohnt es sich, den Umbau parallel zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorzubereiten.

Zum Pflegegrad-Check
Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt

Wohnen z. B. Ehepartner beide mit Pflegegrad zusammen, addieren sich die Zuschüsse auf bis zu 8.360 €. Bei vier Personen sind bis zu 16.720 € möglich.

Was wird gefördert?

Diese Umbauten übernimmt die Pflegekasse.

Gefördert wird alles, was die Selbstständigkeit erhält oder Pflege zu Hause ermöglicht. Im Bad heißt das konkret:

Wanne raus, Dusche rein

Bodengleiche Dusche statt hoher Badewanne – die häufigste geförderte Maßnahme.

Rutschhemmende Böden

Neuer Fliesenboden mit Rutschklasse R10/R11 statt glattem Altbestand.

Haltegriffe & Stützklappgriffe

An Dusche, WC und Waschtisch – für sicheren Halt.

Höhenverstellbare WCs

Erhöhte oder wandhängende Toiletten mit passender Sitzhöhe.

Unterfahrbare Waschtische

Waschbecken, das auch im Sitzen oder mit Rollator nutzbar ist.

Türverbreiterungen

Damit Rollator und Rollstuhl ins Bad passen – oft nur wenige Zentimeter.

Schwellenabbau

Bodengleiche Übergänge, damit nichts mehr zur Stolperfalle wird.

Bessere Beleuchtung

Blendfreies, kontrastreiches Licht – wichtig bei nachlassender Sehkraft.

Unser Antrag-Service

Sie müssen kein Formular ausfüllen. Wirklich keins.

Der Antrag bei der Pflegekasse ist der Punkt, an dem viele aufgeben. Genau deshalb machen wir ihn für Sie – seit 20 Jahren, mit über 800 bewilligten Anträgen in der Region Köln.

  1. 1. Kostenloses Erstgespräch

    Wir kommen zu Ihnen nach Hause, schauen uns das Bad an und klären, welche Umbauten sinnvoll und förderfähig sind. Dauer: ca. 45 Minuten.

  2. 2. Wir bereiten den Antrag vor

    Sie unterschreiben eine Vollmacht – den Rest übernehmen wir: Antragsformular, Kostenvoranschlag, medizinische Begründung und alle Anlagen.

  3. 3. Antrag bei Ihrer Pflegekasse

    Wir reichen den kompletten Antrag ein und bleiben Ansprechpartner für Rückfragen der Pflegekasse. Bearbeitungsdauer meist 2–4 Wochen.

  4. 4. Bewilligung – erst dann Baustart

    Sobald der Bewilligungsbescheid da ist, planen wir gemeinsam den Termin. Vorher fangen wir garantiert nicht an.

  5. 5. Umbau in 5–10 Werktagen

    Sauberes Arbeiten mit Staubschutz, festen Ansprechpartner und Festpreis. Sie bleiben während des Umbaus in Ihrer Wohnung.

  6. 6. Auszahlung durch die Pflegekasse

    Nach Abnahme reichen Sie die Rechnung ein, die Pflegekasse überweist den Zuschuss direkt an Sie. Wir helfen auch bei der Endabrechnung.

Bewilligungsgarantie – oder Sie zahlen nichts.

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen für die Antragstellung keine Kosten.

Antrag starten
Rechenbeispiel

So wenig kann Ihr neues Bad wirklich kosten.

Ein typisches Beispiel aus Köln-Lindenthal: Ehepaar, beide mit Pflegegrad 2, Umbau der alten Wanne zu einer bodengleichen Dusche inklusive neuer Fliesen, Haltegriffen und WC.

Alle Zahlen sind Richtwerte. Ihr konkretes Angebot bekommen Sie nach dem kostenlosen Vor-Ort-Termin – als verbindlichen Festpreis.

Gesamtkosten Umbau
12.400 €
Zuschuss Pflegekasse (Person 1)
− 4.180 €
Zuschuss Pflegekasse (Person 2)
− 4.180 €
Ihr Eigenanteil
4.040 €

Bei nur einer pflegebedürftigen Person: 12.400 € − 4.180 € = 8.220 € Eigenanteil. Wenn zusätzlich ein KfW-Zuschuss möglich ist, sinkt der Betrag weiter.

Häufige Fragen

Antworten zum Zuschuss der Pflegekasse.

Muss ich den Antrag selbst stellen?+

Nein. Wir übernehmen ihn komplett für Sie – vom Ausfüllen des Formulars über den Kostenvoranschlag bis zur medizinischen Begründung. Sie unterschreiben nur eine Vollmacht.

Wie lange dauert die Bewilligung?+

In der Regel 2 bis 4 Wochen ab Eingang bei der Pflegekasse. Wir bereiten den Antrag so vor, dass keine Rückfragen entstehen – das beschleunigt die Bearbeitung.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?+

Das kommt bei uns extrem selten vor. Sollte es doch passieren, legen wir kostenlos Widerspruch ein. Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.

Kann ich den Zuschuss auch als Mieter bekommen?+

Ja. Sie brauchen die schriftliche Zustimmung des Vermieters, dass der Umbau erfolgen darf. Wir helfen bei der Formulierung dieser Zustimmung.

Was, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?+

Dann starten wir gemeinsam den Antrag beim Medizinischen Dienst. Parallel bereiten wir schon den Umbau vor, sodass keine Zeit verloren geht.

Kann ich den Zuschuss mehrmals bekommen?+

Ja – wenn sich Ihre Pflegesituation deutlich verschlechtert, kann ein zweiter Zuschuss beantragt werden. Zum Beispiel beim Wechsel von Pflegegrad 2 auf 4.

Lassen Sie uns starten – der Antrag kostet Sie nur ein Gespräch.

In 45 Minuten wissen Sie, welchen Zuschuss Sie bekommen, was Ihr neues Bad kostet und wann es fertig sein kann. Ohne Verpflichtung. Ohne Formular.